Dieses Angebot (nachstehend definiert) läuft automatisch dreißig (30) Tage nach seinem Datum ab, sofern nicht anders angegeben.

1. DEFINITIONEN.

In diesen Verkaufsbedingungen haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:

"Käufer" bezeichnet die Person, Firma oder sonstige Einrichtung, die Produkte vom Verkäufer erwirbt."Auftragsbestätigung" bezeichnet die Standard-Auftragsbestätigung des Verkäufers für Produkte."Preis" bezeichnet den Preis für Produkte, wie er im Angebot angegeben ist, dem diese Verkaufsbedingungen beigefügt sind."Produkt" bedeutet alle Waren oder Dienstleistungen, deren Lieferung an den Käufer durch den Verkäufer vereinbart wurde."Bestellung" bedeutet die Standardbestellung des Käufers für Produkte."Angebot" bedeutet das vom Verkäufer erstellte Angebot, dem diese Verkaufsbedingungen beigefügt sind."Verkäufer" bedeutet PennEngineering (Singapore) Pte. Ltd.

2. ANWENDUNG DER BEGRIFFE.

Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer die Produkte nur zu den nachstehend aufgeführten Bedingungen zu liefern. Vom Käufer vorgeschlagene zusätzliche Bedingungen (ob in einer Bestellung oder anderweitig), die mit den nachstehenden Bedingungen unvereinbar sind oder diese ergänzen, werden ausdrücklich abgelehnt und sind ungültig und unwirksam, es sei denn, der Verkäufer hat ihnen schriftlich zugestimmt, ungeachtet des Beginns der Leistung und/oder Lieferung durch den Verkäufer.

3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN.

Die Zahlung für das Produkt ist innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Rechnung des Verkäufers fällig, es sei denn, der Käufer und der Verkäufer haben schriftlich etwas anderes vereinbart. Die Kreditwürdigkeit des Käufers wird festgestellt, nachdem der Verkäufer eine Bestellung des Käufers erhalten hat, und der Verkäufer kann nach eigenem Ermessen die vorgenannte Zahlungsfrist ändern, wenn dem Käufer ein anderer als ein offener Kredit gewährt wird. Für den Fall, dass eine Rechnung nicht innerhalb der vorgenannten Frist bezahlt wird, behält sich der Verkäufer das Recht vor, dem Käufer einen Kreditstopp aufzuerlegen. Die Zahlung hat auf die in der Rechnung angegebene(n) Weise zu erfolgen.

4. PREISE.

Die Preise können ohne Vorankündigung und nach alleinigem Ermessen des Verkäufers jederzeit vor dem Datum der Produktlieferung geändert werden, es sei denn, dem Käufer wurde zuvor ein Angebot unterbreitet, das weiterhin gültig ist. Sofern zwischen dem Käufer und dem Verkäufer nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten die Preise ab Werk des Verkäufers in Singapur und verstehen sich ausschließlich aller Steuern (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Umsatzsteuern), Versicherungen, Lizenzgebühren, Zölle, Abgaben, Transportkosten und aller anderen Gebühren, die alle vom Käufer zu zahlen sind, und der Käufer hat den Verkäufer diesbezüglich schadlos zu halten. Sendungen werden nicht versichert, es sei denn, dies wird vom Käufer in der Bestellung ausdrücklich schriftlich verlangt und vom Verkäufer in der Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt. Sofern nicht anderweitig zwischen Käufer und Verkäufer schriftlich vereinbart, gehen alle Versicherungskosten zu Lasten des Käufers. Alle Preise beziehen sich nur auf die Produkte und beinhalten keine Eigentumsrechte jeglicher Art.

5. ANNULLIERUNG ODER AUFSCHIEBUNG.

Bestellungen können vom Käufer nicht storniert und Lieferungen nicht aufgeschoben werden, es sei denn, der Verkäufer hat dem vorher schriftlich zugestimmt, und zwar zu Bedingungen, die den Verkäufer für alle entstandenen Kosten entschädigen, zuzüglich einer angemessenen Gewinnbeteiligung.

6. LIEFERUNG; HÖHERE GEWALT.

Der Verkäufer wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um einen vorgeschlagenen Liefertermin einzuhalten. Es kann jedoch kein vorgeschlagenes Lieferdatum garantiert werden. Die Produkte gelten als vom Käufer angenommen, wenn der Käufer (i) den Verkäufer schriftlich von der Annahme benachrichtigt, (ii) die Produkte nutzt oder die Nutzung durch andere gestattet, (iii) die Zahlung für die Produkte an den Verkäufer überweist oder (iv) den Verkäufer nicht innerhalb von zehn (10) Tagen, nachdem der Käufer die Produkte in Besitz genommen hat, von der Ablehnung in Kenntnis setzt, je nachdem, was zuerst eintritt. Der Käufer kann seine Annahme nicht widerrufen, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht ausdrücklich zulässig. Jede Nutzung eines Teils oder der Gesamtheit der Produkte durch den Käufer nach einer versuchten Ablehnung oder einem Widerruf der Annahme ist dem Verkäufer gegenüber unrechtmäßig und gilt als Annahme der Gesamtheit der Produkte durch den Käufer. Die Produkte können nur wegen Verletzung der in Absatz 7 genannten Gewährleistung zurückgewiesen und gemäß den Bestimmungen in Absatz 8 zurückgegeben werden. Der Verkäufer haftet in keiner Weise für Verzögerungen bei der Erfüllung des Vertrages, die auf unvorhergesehene Umstände oder auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streik, Aussperrung, Aufruhr, Krieg, Feuer, höhere Gewalt, terroristische Handlungen, Unfälle, Versagen oder Ausfall von Komponenten, die für die Ausführung der Bestellung erforderlich sind, durch Subunternehmer oder Lieferanten des Verkäufers verursachte Verzögerungen, die Unfähigkeit, Arbeitskräfte, Materialien oder Fertigungseinrichtungen zu beschaffen, oder die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften oder Anordnungen, gleichgültig, ob gültig oder ungültig, einer zuständigen Regierungsbehörde oder eines ihrer Instrumente, gleichgültig, ob sie jetzt bestehen oder in Zukunft geschaffen werden.

7. GARANTIE.

Bei Produkten, die aus dem Katalog des Verkäufers bestellt werden, garantiert der Verkäufer, dass die Produkte zum Zeitpunkt des Versands im Wesentlichen mit der Beschreibung übereinstimmen, die im aktuellen Katalog zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung durch den Verkäufer enthalten ist. Wenn die Produkte auf eigenen Zeichnungen oder Spezifikationen des Käufers beruhen, garantiert der Verkäufer, dass die Produkte zum Zeitpunkt des Versands im Wesentlichen mit diesen Zeichnungen und Spezifikationen übereinstimmen, wenn und soweit jede anwendbare Zeichnung und/oder Spezifikation zuvor vom Verkäufer schriftlich genehmigt wurde. Der Verkäufer gibt keine Zusicherungen oder Garantien in Bezug auf die Produkte ab, außer denen, die ausdrücklich in diesem Absatz enthalten sind.

DIE VORSTEHENDE GARANTIE WIRD ANSTELLE ALLER ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN GEWÄHRT, DIE IM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG AUSGESCHLOSSEN WERDEN. OHNE DIE ALLGEMEINGÜLTIGKEIT DES VORSTEHENDEN EINZUSCHRÄNKEN, ÜBERNIMMT DER VERKÄUFER KEINE GARANTIE FÜR DIE MARKTGÄNGIGKEIT ODER DIE EIGNUNG EINES PRODUKTS FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.

8. RÜCKGABE VON PRODUKTEN WEGEN VERLETZUNG DER GARANTIE.

Für den Fall, dass der Verkäufer gegen die in Abschnitt 7 festgelegte Garantie verstößt, beschränkt sich die einzige Verpflichtung des Verkäufers und das ausschließliche Rechtsmittel des Käufers auf die Rückerstattung des Preises für ein Produkt, das diese Garantie nicht erfüllt. Der Verkäufer ist nur dann zur Erstattung des Preises verpflichtet, wenn (i) der Verkäufer vor der Rückgabe schriftlich zustimmt, dass der Käufer das betreffende Produkt zurückgeben kann, (ii) das Produkt an den Verkäufer zurückgegeben wird, wobei die Transportkosten vom Käufer im Voraus bezahlt werden, (iii) der Käufer alle angemessenen Anweisungen des Verkäufers befolgt und (iv) das Produkt nach Prüfung durch den Verkäufer innerhalb der spezifizierten Nennwerte und in Übereinstimmung mit der guten technischen Praxis die oben genannte Garantie nicht erfüllt. Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Produkte, die einem Missbrauch, einer Vernachlässigung oder einem Unfall ausgesetzt waren, und auch nicht auf Material oder Produkte, die außerhalb des Werks des Verkäufers verändert oder repariert wurden. Jegliche Ansprüche aufgrund einer Verletzung der vorstehenden Gewährleistung gelten als vom Käufer abschließend abgelehnt, wenn sie dem Verkäufer nicht innerhalb der unten für jede Produktlinie aufgeführten Anzahl von Tagen nach dem Lieferdatum schriftlich mitgeteilt werden:

Befestigungselemente: neunzig (90) TageBefestigungselemente: neunzig (90) Tage

PEMSERTER® Ausrüstung

PEMSERTER® 2000®, 4® und LT/4®: zwei (2) Jahre Garantie

PEMSERTER® 3000™: ein (1) Jahr Garantie

PEMSERTER® In-Die-Wagen: ein (1) Jahr Garantie

PEMSERTER® P3®, MICRO-MATE® und STICKSCREW® Werkzeug: ein (1) Jahr Garantie 

PEMSERTER® Werkzeuge: Neunzig (90) Tage

Ersatzteile: Neunzig (90) TageErsatzteile: Neunzig (90) Tage

Wenn die Produkte nach der oben beschriebenen Prüfung des Verkäufers keine Garantieverletzung aufweisen, ist der Verkäufer nicht verpflichtet, eine Rückerstattung oder einen Teil davon zu gewähren.

9. TECHNISCHE ODER SONSTIGE UNTERSTÜTZUNG.

Der Verkäufer garantiert nicht und verpflichtet sich auch sonst nicht, nach dem Verkauf Unterstützung zu leisten. Wenn der Verkäufer nach eigenem Ermessen Unterstützung nach dem Verkauf leistet, übernimmt der Verkäufer keine Garantie, weder ausdrücklich noch stillschweigend, in Bezug auf die bereitgestellten Informationen oder Hilfestellungen.

10. AUSFUHRKONTROLLE.

Sind die Produkte für den Export durch den Käufer bestimmt, muss der Käufer (a) dem Verkäufer den Namen und die Adresse des von ihm benannten Spediteurs mitteilen und (b) innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum angemessene Exportdokumente für alle gekauften Produkte vorlegen, um eine Erleichterung oder Befreiung von der auf den Verkauf der Produkte erhobenen Waren- und Dienstleistungssteuer ("GST") zu erhalten. Der Käufer muss dem Verkäufer für alle Produkte innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum die folgenden Exportdokumente vorlegen (oder andere von den zuständigen Behörden geforderte Dokumente, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Finanzbehörde von Singapur):

(i) schriftliche Anweisungen des Käufers, die Produkte an den örtlichen Spediteur zu liefern;(ii) Versicherungsdokumente;(iii) bei Ausfuhren auf dem See- oder Luftweg eine Kopie des Hausfrachtbriefs/Hausluftfrachtbriefs, auf dem der Name des Verkäufers als Exporteur vermerkt ist, oder eine Verschiffungsbestätigung/eine Nebenausfuhrbescheinigung; und(iv) für Ausfuhren auf dem Landweg, wenn die IESGP (früher bekannt als TDB-Genehmigung) nicht auf den Namen des Käufers, sondern auf den Namen des Spediteurs/Handlingsagenten des Käufers lautet: (a) eine vom Spediteur/Handlingsagenten des Käufers ausgestellte Nebenausfuhrbescheinigung oder ein vom Spediteur/Handlingsagenten des Käufers ausgestellter Versandschein oder (b) eine konsolidierte IESGP-Genehmigung, wenn die Genehmigungsangaben den Namen des Verkäufers und Einzelheiten zur Sendung des Verkäufers einschließlich Rechnungsnummer und Rechnungsbetrag enthalten.

Wenn der Käufer die oben genannten Anforderungen nicht erfüllt, (i) ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer den entsprechenden GST-Betrag zum jeweils geltenden Satz und etwaige von den örtlichen Regierungs- oder Aufsichtsbehörden erhobene Zinskosten in Rechnung zu stellen; (ii) Der Käufer hat den Verkäufer in vollem Umfang zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten von und gegen alle Ansprüche, Verfahren, Verluste, Verpflichtungen, Verbindlichkeiten, Kosten und Ausgaben im Zusammenhang mit der Untersuchung, Verhandlung oder Verteidigung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltskosten), Bußgelder, Strafen, Zinsen und/oder zusätzliche Gebühren, die sich aus dem Verstoß des Käufers gegen diesen Abschnitt 10 ergeben oder damit verbunden sind.

11. EIGENTUM; GEFAHR DES VERLUSTES.

Das Eigentum an den Produkten verbleibt beim Verkäufer, bis der Käufer dem Verkäufer den Preis in voller Höhe gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages gezahlt hat, ebenso wie alle anderen Zahlungen, die der Käufer dem Verkäufer schuldet. Solange das Eigentum an den Produkten beim Verkäufer verbleibt, hat der Käufer die Produkte frei von jeglicher Belastung zu halten und die Produkte deutlich als Eigentum des Verkäufers zu kennzeichnen. Ist der Käufer mit der Erfüllung einer seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag in Verzug oder ist er zahlungsunfähig oder wird über sein gesamtes oder einen Teil seines Vermögens ein Konkursverwalter, Liquidator oder ähnlicher Amtsträger bestellt, ist der Verkäufer berechtigt, die Produkte wieder in Besitz zu nehmen und zu diesem Zweck alle vom Käufer genutzten Räumlichkeiten zu betreten und die Produkte zurückzuholen. Eine solche Rücknahme stellt keinen Rücktritt oder eine Beendigung des Vertrages zwischen dem Verkäufer und dem Käufer dar, es sei denn, der Verkäufer entscheidet sich ausdrücklich dafür, dies zu tun. Ungeachtet der Tatsache, dass das Eigentum an den Produkten weiterhin beim Verkäufer liegen kann, trägt der Käufer das gesamte Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Produkte bei der Übergabe an den vom Käufer benannten Spediteur am Versandort.

12. ENTSCHÄDIGUNG.

Der Käufer entschädigt, verteidigt und hält den Verkäufer schadlos gegen jegliche Ausgaben, Verluste, Kosten oder Schäden (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren), die sich aus behaupteten oder tatsächlichen Körperverletzungen, Sachschäden oder Todesfällen oder aus behaupteten oder tatsächlichen Verletzungen von Patenten, Warenzeichen, Urheberrechten, Geschäftsgeheimnissen oder anderen gewerblichen Schutzrechten ergeben, die sich aus (i) der Einhaltung der Entwürfe, Spezifikationen oder Anweisungen des Käufers durch den Verkäufer und (ii) der Verwendung oder dem Verkauf eines gemäß diesem Vertrag gelieferten Produkts ergeben, sofern dies nicht auf Fahrlässigkeit des Verkäufers bei der Konstruktion oder Herstellung zurückzuführen ist.

13. FOLGEAUFTRÄGE DES KÄUFERS.

Sollte der Käufer spätere Bestellungen (mündlich oder schriftlich) für zusätzliche Mengen der hier beschriebenen Produkte aufgeben (und unabhängig davon, ob diese zusätzlichen Bestellungen zum gleichen oder zu einem anderen Preis erfolgen), unterliegen diese zusätzlichen Bestellungen diesen Verkaufsbedingungen. DIESE VERKAUFSBEDINGUNGEN GELTEN FÜR ALLE NACHBESTELLUNGEN UND ZUSATZAUFTRÄGE FÜR PRODUKTE DER HIER BESCHRIEBENEN ART. ALLE IN NACHBESTELLUNGEN ODER ZUSATZBESTELLUNGEN ENTHALTENEN BEDINGUNGEN, DIE VON DIESEN VERKAUFSBEDINGUNGEN ABWEICHEN ODER DIESE ERGÄNZEN, HABEN KEINE BINDENDE WIRKUNG UND WERDEN HIERMIT ZURÜCKGEWIESEN. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Vorankündigung Änderungen am Design und an den Spezifikationen der im Katalog des Verkäufers aufgeführten Produkte vorzunehmen.

14. VERTRAULICHKEIT.

Alle vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Informationen und alle Informationen, die über den Verkäufer oder seinen Betrieb im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der Parteien in Erfahrung gebracht oder beobachtet wurden, sind vertraulich, und der Käufer darf diese Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht an andere Personen weitergeben oder für andere Zwecke als die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen verwenden.

15. KEIN VERZICHT.

Das Versäumnis des Verkäufers, auf die Erfüllung einer der hierin festgelegten Bedingungen zu bestehen oder ein Recht aus diesem Vertrag einmal oder mehrmals auszuüben, gilt nicht als Verzicht auf diese Bedingungen oder Rechte und auch nicht als Verzicht auf andere hierin festgelegte Bedingungen oder Rechte.

16. VERÄNDERUNG.

Ein Verzicht, eine Abänderung oder eine Modifizierung einer der hierin enthaltenen Bestimmungen ist nur dann gültig, wenn sie schriftlich erfolgt und von einem bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers unterzeichnet ist.

17. GELTENDES RECHT.

Diese Verkaufsbedingungen unterliegen dem Recht von Singapur. Käufer und Verkäufer erklären sich hiermit mit der ausschließlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand der Gerichte in Singapur in Verbindung mit jeglichen Streitigkeiten in diesem Zusammenhang einverstanden.

18. UNABHÄNGIGE VERTRAGSPARTNER / KEINE PARTNERSCHAFT ODER GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN.

Käufer und Verkäufer sind unabhängige Vertragspartner. Nichts, was hierin enthalten ist, soll oder darf in irgendeiner Weise so ausgelegt werden, dass eine Beziehung von Partnern oder ein Joint Venture zwischen Käufer und Verkäufer entsteht oder begründet wird. Keiner der leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter oder sonstigen Repräsentanten des Käufers oder des Verkäufers darf zu irgendeinem Zweck als Mitarbeiter, Vertreter oder sonstiger Repräsentant der anderen Vertragspartei angesehen werden.

19. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.

DIE HAFTUNG DES VERKÄUFERS FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN, VERLUSTE ODER HAFTUNGSANSPRÜCHE, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Ausführung einer Bestellung ergeben, ÜBERSTEIGEN NICHT DEN KAUFPREIS DER PRODUKTE, die gemäß einer solchen Bestellung verkauft wurden. OHNE EINSCHRÄNKUNG DES VORSTEHENDEN HAFTET DER VERKÄUFER IN KEINEM FALL FÜR KOSTEN IM ZUSAMMENHANG MIT EINEM CHASSIS ODER EINER MONTAGE, IN DIE EIN SOLCHES PRODUKT ZU IRGENDEINEM ZEITPUNKT EINGEBAUT WORDEN IST. FERNER HAFTET DER VERKÄUFER IN KEINEM FALL GEGENÜBER DEM KÄUFER ODER DESSEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, MITARBEITERN, VERTRETERN, KUNDEN ODER VERTRETERN FÜR INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENEN GEWINN, RUFSCHÄDIGUNG ODER ARBEITSKOSTEN, DIE SICH AUS DER VERWENDUNG ODER DER UNFÄHIGKEIT ZUR VERWENDUNG DER PRODUKTE ERGEBEN, AUS DEM EINBAU DER PRODUKTE IN EIN ANDERES PRODUKT ODER DARAUS, DASS SIE ZU EINEM BESTANDTEIL EINES ANDEREN PRODUKTS WERDEN, AUS EINER VERLETZUNG DIESER VEREINBARUNG ODER AUS ANDEREN GRÜNDEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE AUF EINER GARANTIE, EINEM VERTRAG, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH GEFÄHRDUNGSHAFTUNG) ODER EINER ANDEREN HAFTUNGSTHEORIE BERUHEN, UND UNGEACHTET ALLER RATSCHLÄGE ODER ZUSICHERUNGEN, DIE DER VERKÄUFER IN BEZUG AUF DIE PRODUKTE ODER DIE LEISTUNG DES VERKÄUFERS IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG GEGEBEN HAT. DIE IN DIESEM ABSATZ AUFERLEGTEN BESCHRÄNKUNGEN GELTEN IM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG.

20. GESAMTE VEREINBARUNG.

Diese Verkaufsbedingungen stellen zusammen mit dem beigefügten Angebot die gesamte Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer in Bezug auf die hiervon erfassten Produkte dar und ersetzen alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen oder Absprachen zwischen den Parteien in Bezug auf die hiervon erfassten Produkte.Diese Verkaufsbedingungen stellen zusammen mit dem beigefügten Angebot die gesamte Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer in Bezug auf die hiervon erfassten Produkte dar und ersetzen alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen oder Absprachen zwischen den Parteien in Bezug auf die hiervon erfassten Produkte.These Terms and Conditions of Sale, together with the attached Quotation, set out the entire agreement between the Seller and Buyer relative to the Products covered hereby and supersede any prior agreements or understandings between the parties, whether oral or in writing, between Buyer and Seller relative to the Products covered hereby.

21. SEVERABILITÄT

Die Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer bestimmten Bestimmung oder eines Teils einer Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen berührt nicht die übrigen Bestimmungen oder Teile davon, und diese Verkaufsbedingungen sind in jeder Hinsicht so auszulegen, als ob die ungültigen oder undurchsetzbaren Bestimmungen oder Teile weggelassen worden wären.

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